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Änderung bei der Rattenbekämpfung!​

 

Kurzfassung!

Ab 2026 gelten strenge neue Regeln für Rattenmittel. Der Wirkstoff Coumatetralyl darf ab 26. April 2026 nicht mehr an Privatkunden verkauft werden; Abverkauf im Handel bis 25. April 2026, Aufbrauchfrist für Verbraucher bis Herbst 2026. Auch andere antikoagulierende Wirkstoffe werden voraussichtlich nur noch für geschulte Fachanwender zugelassen.

Ab 1. Juli 2026 ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung verboten – Giftköder dürfen nur noch bei tatsächlichem Befall und zeitlich begrenzt eingesetzt werden.

Für Garten-Center bedeutet das: Sortiment umstellen, Coumatetralyl-Produkte rechtzeitig abverkaufen, Alternativen wie Fallen und Monitoring anbieten, Kunden informieren und Mitarbeiter schulen.

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